In erster Linie kommt dem Vereinsvorstand die Aufgabe der Geschäftsführung (§ 27, Absatz 3 BGB) sowie der gesetzlichen Vertretung des Vereins zu. Der Vorstand sorgt dafür, dass die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen sowie die Vereinssatzung eingehalten werden.
Gemäß der Satzung des TSV Dudenhofen, § 10 besteht der Vorstand aus den folgenden Personen:
- Vorstandsvorsitzender
- Schatzmeister
- Schriftführer
- Jugendausschussvorsitzenden
- Bis zu 4 Beisitzer