Der Verwaltungsrat besteht aus Mitgliedern, die Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten haben. Dem Verwaltungsrat obliegt die Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins. Hierzu kann er alle ihm sachdienlich erscheinenden Maßnahmen ergreifen.
Er kann von dem Vorstand jederzeit Bericht über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Vereins verlangen und sich Bücher sowie Schriftstücke vorlegen lassen. Er genehmigt den Jahresabschluss des Vorstandes und berät den Vorstand in allen wichtigen wirtschaftlichen Angelegenheiten.